§ 3 Eigenanteil

 In folgenden Fällen werden die Kosten nicht von der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse übernommen und Ihnen daher als Selbstzahler privat in Rechnung gestellt:

  • Falls keine gültige Mitgliedschaft in der angegebenen Krankenkasse festgestellt werden kann.
  • Von Ihnen versäumte Termine in Gruppenkursen wie Geburtsvorbereitung und Rückbildungsgymnastik     (10 Euro / 60min)
  • Falls Leistungen bei mehreren Hebammen in Anspruch genommen werden und dadurch die erstattungsfähigen Kontingente (= Höchstgrenze) überschritten werden. Um dies zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, die Hebamme über alle Leistungen zu informieren, die Sie bei einer Kollegin auf Kassenkosten in Anspruch nehmen bzw. in Anspruch genommen haben.
  • Kurse die keine Leistung der Krankenkasse sind.

§ 4 Anmeldung zu Kursen

Eine Anmeldung zu Kursen kann wie folgt erfolgen:

  • über die Internet-Anmeldedatenbank.

Eine Teilnahmemöglichkeit nach einer Anmeldung wird erst mit der Übersendung der Bestätigung der Kursplatzreservierung möglich.

§ 5 Bestätigung der Kursplatzreservierung

Die Bestätigung der Kursplatzreservierung kann wie folgt erfolgen:​

  • per automatisierter Email-Funktion der Internet-Anmeldedatenbank.
  • per Mail

§ 6 Rückerstattung von Kursgebühren

(1) Ein Widerruf der Kursanmeldung ist bis 6 Wochen vor Beginn des Kurses ohne Angabe von Gründen unter voller Erstattung der Kursgebühr möglich. Bei Widerruf bis 3 Wochen vor Kursbeginn sind 50% der Kursgebühr zu entrichten. Bei späterem oder ganz ausbleibendem Widerruf ist die volle Kursgebühr auch dann zu entrichten, wenn der Kurs nicht wahrgenommen wird.

(2) Abwesenheit an Kursen ohne vorliegende fristgerechte Abmeldung zieht die Erhebung einer Ausfallgebühr in Höhe der zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Kurspreise nach sich.

§ 7 Teilnahme an Kursen ohne Anmeldung

(1) Ein Anspruch auf Teilnahme an Kursen ohne Anmeldung besteht nicht.

(2) Eine Teilnahme ohne Anmeldung ist nur möglich, wenn zu Kursbeginn noch freie Kursplätze vorhanden sind. Die Entscheidung darüber liegt beim jeweiligen Kursleiter vor Ort.

§ 8 Haftung für Eigentum von Kursteilnehmern

Die Hebammenpraxis Hebammen und mehr übernimmt keine Haftung für mitgebrachte (Wert-) Gegenstände und Garderobe.

§ 9 Beschädigung von Eigentum von Kursteilnehmern

(1) Die Hebammenpraxis Hebammen und mehr übernimmt keine Haftung für die Beschädigung von Eigentum von Teilnehmern (z.B. Brillen, Mobiltelefone), wenn dieses während der Übungen beschädigt wird.

(2) Die Haftung ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit

§ 10 Beschädigung der Gesundheit

(1) Die Hebammenpraxis Hebammen und mehr übernimmt keine Haftung für die Beschädigung der Gesundheit, wenn diese aus Situationen heraus erfolgt, die nicht im konkreten Zusammenhang mit den Übungsanleitungen steht.

(2) Die Haftung ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit

§ 11 Reklamation über Dienstleistungen der Hebammenpraxis Hebammen und mehr.

Reklamationen bezüglich einer vom Teilnehmer empfundenen Schlechtleistung der Hebammenpraxis Hebammen und mehr sind der Praxisleitung schriftlich binnen 7 Tage nach Kursende vorzutragen.